Hallo,
wir haben ein Grundstück in einem genehmigten B-Plan mit dem Vorhaben, dort ein Haus zu bauen, gekauft. Mit unserem Haus befinden wir uns im eingezeichneten Baufeld. Das Grundstück ist ca. 18m breit und 50m lang. An der linken Seite (50m) grenzen zwei Flurstücke, die im Plan als Grünfläche für eine Sportanlage gekennzeichnet sind. Unsere Baugenehmigung wurde nun mit der Begründung abgelehnt, dass wir keine 30m Abstand zum angrenzenden Wald einhalten. Laut dieser Aussage ist das gesamte Grundstück nicht bebaubar, da sich der "Wald", welcher überwiegend aus Birken besteht, über die gesamte Grundstückslänge erstreckt und somit nirgendwo die 30m eingehalten werden. Jedoch befinden wir uns in einem genehmigten B-Plan und in einem genehmigten Baufeld. Unser direkter Nachbar hat ca. einen Abstand von 20m zum Wald, er durfte auch bauen. Des Weiteren stehen an einer anderen Seite des Waldes 3 Häuser mit einem Abstand von ca. 5m. Wir und auch unsere Planer sehen uns im Recht, da der B-Plan und das Baufeld genehmigt sind. Vor dem Hintergrund des Waldes hätte sonst dieses Grundstück doch nie als Baugrundstück ausgewiesen werden können.