Ich möchte meiner Tochter 50000 Euro überweisen, die sie in eine Immobilie investiert. Die Geldschenkung werde ich dem Finanzamt melden, auch wenn sie unter dem Freibetrag liegt. Ich hab mich mal schlau gemacht, wenn ich eine Schenkungsanzeige an das Finanzamt schicke, kann ich zur Abgabe einer Schenkungssteuererklärung aufgefordert werden. In dieser wird verlangt: privatschriftliche Verträge bitte vorlegen. Ich habe bereits mehrfach gelesen, dass ein Nachweis nur in Form der Kopie der Überweisung (Verwendungszweck Schenkung) dem Finanzamt genügt. Bei Überweisung ist die Schenkung bereits erfolgt und es muss keine Beurkundung vorliegen. Was ist nun richtig? Reicht die Kopie der Überweisung der Geldsumme, stellt diese eine privatrechtlichen Schenkungsvertrag dar? Zweite Frage: Reicht es aus in Verwendungszweck und bei Schenkungsanzeige an Finanzamt Schenkung anzugeben und nicht Schenkung für Immobilie? Kann ich so sicherstellen, dass das Finanzamt die Schenkung nicht als Einkommen meiner Tochter rechnet und sie dadurch einkommensteuerpflichtig wird?

Im voraus vielen Dank.