Als Vermieter kann ich für Möbel, die ich mitvermiete, einen Möbelzuschllag verlangen. Wie man diesen berechnet: Kaufpreis, verteilt auf 10 Jahre, plus 4% Verzinsung. Aber wie berechne ich den Zuschlag für Einrichtungsgegenstände, die ich mitvermiete und die weniger als netto 410 € gekostet haben, z. B. ein Staubsauger?