Wie berechne ich einen Möbelzuschlag zur Miete bei mitvermieteten Gegenständen unter 410 €?
Als Vermieter kann ich für Möbel, die ich mitvermiete, einen Möbelzuschllag verlangen. Wie man diesen berechnet: Kaufpreis, verteilt auf 10 Jahre, plus 4% Verzinsung. Aber wie berechne ich den Zuschlag für Einrichtungsgegenstände, die ich mitvermiete und die weniger als netto 410 € gekostet haben, z. B. ein Staubsauger?
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