Darf ein Miterbe einfach die Schlösser vom Haus austauschen?
A und B sind eine Erbengemeinschaft. Es ist ein Testament vorhanden, wo eine weitere Person drin steht als Vermächtnisnehmer einer Immobilie. A ist in das Haus eingezogen (geduldet). Jetzt möchte aber der Vermächtnisnehmer seinen Anspruch geltend machen. Es wurden unter A und B keine schriftlichen Vereinbarungen getroffen. A weigerte sich auch bezüglich eines Mietvertrages. A lässt Schlösser austauschen, sodass B keinen Zugang hat. Was kann B tun?
Haus