Meinst du, dass du nicht per Lastschrift bezahlen kannst? Ich hatte das auch mal und habe auf der PayPal-Homepage recherchiert. Da steht, dass aus Sicherheitsgründen manchmal keine Lastschriftzahlung möglich ist.
Schau mal hier, ich finde dies ist ein ganz hilfreicher und verständlicher Kommentar: http://www.stern.de/wirtschaft/geld/gesetz-zum-anlegerschutz-nichts-als-heisse-luft-1653031.html
Hallo! Soweit ich weiß wird am 24. und 31. Dezember nicht gehandelt. Zwischen den Tagen allerdings schon. Banken haben nicht geöffnet.
Du musst zumindest über genügend Sicherheiten verfügen. Wenn du zum Beispiel über viel Vermögen verfügst, dann kannst du auch bürgen.
Meinst du mit nach 2010 im Jahr 2010 oder später? Wenn die Altersteilzeit 2010 begonnen wird liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.500 Euro. Das Teilzeitarbeitsentgelt wird um mindestens 20% des normalen Arbeitsentgelts aufgestockt.
Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung basierend auf 80% des Regelarbeitsentgelts. Man kann zwar mehr vereinbaren, aber das ist limitiert auf den Unterschied zwischen 90% der Beitragsbemessungsgrenze und dem normalen Monatsgehalt.
Ich hoffe das hat dir weitergeholfen.
Ja kannst du. Dies ist der Fall wenn der Spende eine Zweckbindung zugrunde lag. Entweder, weil du es so gewünscht hast, oder weil der Spendenaufruf so war. Wird die Spende zweckentfremdet, kannst du sie zurückfordern. Ein paar mehr Infos gibts hier: http://vereinsknowhow.de/kurzinfos/zweckbindung-spende.htm
Das kommt ganz darauf an, denn es gibt unterschiedliche Arten des Kostenvoranschlags:
- der einfache / unverbindliche Kostenvoranschlag
- der garantierte / verbindliche Kostenvoranschlag Beim ersten ist es bloß ein Richtwert, allerdings muss der Dienstleister den Kunden informieren, wenn die Kosten wesentlich höher steigen als im Kostenvoranschlag.
Beim verbindlichen Modell übernimmt der Dienstleister die Garantie für die Kostenhöhe.