Hallo! Mein Mann möchte in Zukunft kreativ neben seinem Hauptberuf Hobbymäßig wieder tätig werden durch Malerei und ggf auch Bilder als freiberuflicher Künstler verkaufen. Dazu habe ich steuerrechtlich eine Frage.

Beispiel:

Angenommen mein Mann würde für 800€ Farben, Leinwände, Pinsel etc. kaufen und würde nun Bilder im Wert von 1000€ in einem Jahr verkaufen. Dann wäre er doch unter der 600€ Freigrenze, da sein Gewinn ja nur 200€ beträgt. Müssten oder sollten wir das dennoch in der Steuererklärung angegeben?

Im Netz fand ich dies:

"Bei Verkäufen innerhalb von 12 Monaten nach Anschaffung sind Gewinne bis 600 Euro im Jahr steuerfrei. Dies ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Gewinne ab 600 Euro sind in voller Höhe als "sonstige Einkünfte" gemäß § 22 Nr. 2 EStG mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern."

Der Gewinn wäre wie in meinem Beispiel bereits gesagt in dem Jahr X 200€ und somit Steuerfrei, richtig? Theoretisch stehen dann ja zuhause noch fertige Bilder, aber die werden ja nicht berücksichtigt, da nicht verkauft. Sollte er in Jahr Y nur 300€ Ausgaben haben für Farbe und Co. Allerdings für 1000€ Bilder verkaufen, dann wäre er bei einem Gewinn von 700€ und es muss dementsprechend angegeben werden.

Ist das alles soweit richtig von mir verstanden? Gerade bei der Steuer will man ja keinen Fehler machen. Vielleicht kennt sich ja jemand aus :)