Hallo. Mein Stiefbruder (Sohn aus erster Ehe meines Stiefvaters), hat nach dem Tod meiner leiblichen Mutter vor 6 Monaten, das Haus mitsamt Inhalt beschlagnahmt als vermeintlicher Gesamterbe laut Testament. Ich hatte meinen Pflichtteil beansprucht ihm gegenüber. 6 Monate keine Reaktion, auch nicht nach Klageeinreichung. Dann vor Ablauf der Erwiderungsfrist bei Gericht, die Info, er habe schon eine Woche nach dem Tod meiner Mutter das Erbe ausgeschlagen. Ergo: Klage umsonst eingereicht (1/3 Vorschuss ist weg) Haus seit 6 Monaten unberechtigt geplündert durch Stiefbruder. Zeit für nix. Hätte mein Bruder, der gegnerische Anwalt, oder nicht zumindest das Nachlassgericht (mein Anspruch, AdR. etc.bekannt ) mich benachrichtigen müssen? Möchte gern gegenüber Gericht, Anwalt oder Stiefbruder aktiv werden. Ungehörig!