ich habe ein Hochzeitskleid bevor Corona-Krise gekauft und dies hat über 2700 euro gekostet. Ich habe 1600 Euro angezahlt und das Kleid bei dem Käufer gelassen bis ich zum Anprobe Termin gekommen hätte und den Rest an diesem Termin zahle. Dies war über einen Kaufvertrag, den ich unterschrieben habe.

Da alle Veranstaltungen wurden verboten, mussten wir auch unsere Hochzeit absagen . Daher habe ich keinen Bedarf ein Hochzeitskleid zu kaufen. Habe ich das Recht das Kleid zurückzugeben und das bezahlte Geld zurückzufordern?