Ich war einmalig für zwei Tage als Dozent in der Schweiz an einer Fachhochschule tätig. Vom vereinbarten Honorar (1800 €) wurden mir jetzt Sozialversicherungsbeiträge (380 €) und Quellensteuer (180 €) einbehalten. Ich bin in Deutschland angestellt und übe die Dozententätigkeit freiberuflich aus. Auf welcher Regelung beruht dieser Abzug?