Wenn die Mieterin mit einem Beratungshilfeschein zu mir käme, würde ich eine einstweilige Verfügung beantragen, weil das Schloßauswechseln mehr als unverhältnismäßig ist. Eine Strafanzeige wegen Eigenmacht/Nötigung, etc. würde ich ihr auch empfehlen. Mit dem "Zettel" kannst Du nichts anfangen, das ist kein vollstreckbarer Vergleich. Da hilft nur der Weg Mahnung/Fristsetzung/Räumungsklage/Titel/Auftrag an den Gerichtsvollzieher, leider. Die "Freuden" des Eigentümers/Vermieters. Aber ein paar Rechte hat ein Mieter auch schon. Auch wenn die oft überzogen werden, schon klar. Deswegen hat Justitia die Waage in der Hand
Ich würde dem Vermieter auffordern, eine Zwischenablesung zu machen. Dann sind die Verbrauchskosten bis zu Eurem Auszug erfasst, neue Mieter können einziehen und deren Betriebskosten fangen "bei NULL" an. Die Kosten für die Z-Ablesung sind vom Vermieter zu tragen, da es sich dabei um Verwaltungskosten handelt (Auch wenn die Vermieter es anders sehen, aber der BGH sieht das so u. hat es so entschieden!)
zur Antwort von porschefan: Sorry, nicht richtig. Der Vermieter muß den Einzug dulden, wie schon von Anderen gepostet. Er darf auch nicht automatisch die NK erhöhen, sondern das ist später eine Frage der BK-Abrechnung u. evtl. Nachzahlung. Der Mieter ist aber gut beraten, von sich aus die Vorauszahlung zu erhöhen, damit im nächsten Jahr kein "Nachzahlungshammer" kommt.