Antwort
Wenn die Mieterin mit einem Beratungshilfeschein zu mir käme, würde ich eine einstweilige Verfügung beantragen, weil das Schloßauswechseln mehr als unverhältnismäßig ist. Eine Strafanzeige wegen Eigenmacht/Nötigung, etc. würde ich ihr auch empfehlen. Mit dem "Zettel" kannst Du nichts anfangen, das ist kein vollstreckbarer Vergleich. Da hilft nur der Weg Mahnung/Fristsetzung/Räumungsklage/Titel/Auftrag an den Gerichtsvollzieher, leider. Die "Freuden" des Eigentümers/Vermieters. Aber ein paar Rechte hat ein Mieter auch schon. Auch wenn die oft überzogen werden, schon klar. Deswegen hat Justitia die Waage in der Hand