Wenn du Rechtsgültig verurteilt wurdest, wird es unter Umständen in deinem Führungszeugnis stehen. Allerdings nur für drei Jahre, dann verschwindet das aus dem Führungszeugnis. Sollte es wie du schreibst eingestellt werden sein, wird es nicht im Führungszeugnis stehen.
Antwort
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Hallo,
in der regel darfst du schon einen Job ausüben, allerdings wird es wohl so sein das dein Einkommen dann auf das Wohngeld angerechnet wird und deinen Eltern vlt nichts mehr zusteht wenn du noch zu Hause wohnst und dein Verdienst die Berechtigung übersteigt.