Kommt drauf an was für ein haus du hast und ob unter umständen eine HuG Versicherung vorliegen muss. Ebenfa.ls ist die haftung zu prüfen. Wenn der ast z.b durch sturm heruntergefallen ist, so wird der nachbar es seiner gebäudeversicherung melden müssen.
Hallo zusammen. Zwar ein paar jahre zu spät, dennoch richtig. Als Sachbearbeiter der privaten Haftpflichtversicherung kann ich euch mitteilen, das der schaden abgelehnt wird Grundlage der entscheidung ist, dass sich der schädiger gesondert gegen glasschäde Versichern kann, und zwar eben über die hausrat mit dem einschluss glas. Sollte er es nicht getan haben, so ist er einfach unterversichert, wofür jedoch Nicht der haftpflichtversicherer in anspruch genommen werden kann. Die angesprochene deliktunfähigkeit des kindes kommt erst garnicht zu tragen, da es sich bereits bei der deckungsprüfung (es geht immer deckung vor haftung) um eine ablehnung handelt, auf grund der tatsache das das glas zum selbst genutzten hausrat gilt und über glasbruch versicherbar ist. Ich hoffe ich konnte es soweit verständlich erläutern 😀