Ich absolviere gerade mein Studium im 7. Semester in einem MINT-Fach (zuvor auch die passende Ausbildung gemacht) und arbeite seit Beginn als Nachhilfelehrer auf Honorarbasis bei einem bekanntem "Nachhilfeunternehmen".

Da ich jährlich immer unter den ca. 10000€ war, habe ich steuerlich nichts weiter gemacht und außerdem steht in den Honorarbescheiden "[...] nach §4 Nr. 21 b,bb UStG von der Umsatzsteuer befreit".

Jetzt wollte ich rückwirkend für 2021 und 2022 meine Steuererklärung machen und nach etwas "Nachforschung" kam ich darauf, dass ich dort als Freiberufler ("freier Mitarbeiter") bin und daher logischerweise eine Steuererklärung machen MUSS. (war etwas dämlich von mir, zugegeben)

Daher meine Frage: Was soll ich tun, soll ich meine "Selbstständigkeit" rückwirkend dem Finanzamt melden und das meiner Steuererklärung normal beifügen? Muss ich es auf Grund der USt-Befreiung und des geringfügigen Einkommens überhaupt angeben? Wie funktioniert die Angabe in der Steuererklärung?

Habe ehrlichgesagt etwas Sorge, dass ich Strafzahlungen o.Ä. bekomme. Bin auf Grund des Studiums finanziell sehr knapp bei Kasse (wohne alleine, bekomme kein Bafög o.Ä.).