Nachweispflicht der Inventarübernahme bei Hauskauf in Form von Rechnungen gegenüber Finanzamt
Bei unserem Hauskauf wurde neben dem Kaufpreis auch der zu zahlende Preis für verschiedenes Inventar im Notarvertrag festgeschrieben. In Verbindung mit Festlegung der Grunderwerbsteuer verlangt das Finanzamt Rechnungen oder Gutachten, etc. über dieses Inventar. (Küche, Trockner, Rasenmäher, Gardinenstangen, u.s.w.) Ist das zulässig? Einige Rechnungen können die jetzigen Eigentümer noch zur Verfügung stellen aber eben nicht mehr über das gesamte Inventar. Einen Gutachter zu bestellen bedeutet Extrakosten. Welche Möglichkeit besteht in diesem Fall das Finanzamt trotzdem Zufriedenzustellen? Vielen Dank für hoffentlich hilfreiche Antworten.
Merlin
Grunderwerbssteuer,
Hauskauf