Wohnrecht möchte mich zu Reparaturen verpflichten, ist dies möglich?
Wir sind 3 Hauseigentümer, die das Haus nicht bewohnen.
Es gibt 2 Wohnrechte die sporadisch kommen. (Ferienhaus)
Das Wasser funktioniert fast nicht mehr, wahrscheinlich sind die Leitungen durch Alter und nicht benutzen zugerostet.
Ich kann und will es nicht reparieren, da es für mich unwirtschaftlich ist. (Das Dach ist n.i.O., keine Heizung, uralte Stromleitung, keine Dämmung etc)
Außerdem werden wohl mehrere 1000€ fällig.
Das Wohnrecht ist allerdings der Meinung ich muss reparieren, da ansonsten das Haus unbewohnbar ist und schließlich hat die Person ja das Recht darauf zu kommen. Ansonsten sei ich ihrer Meinung nach verpflichtet einen anderen Ausgleich (zb finanziell) zu schaffen.
Wer kann hier was fordern, oder halt nicht?
WOHNRECHT,
Eigentümergemeinschaft