Hallo,

das kann ab dem Steuerjahr 2010 passieren, wenn es sich bei dir z.B. um Beamtenbezüge oder ähnliches Entgelt ohne Sozialversicherungsabzüge handelt. Ist dies nicht der Fall gebe ich meinen Vorredner recht, denn dann kann fast nur ein Fehler vorliegen.

Mfg

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Das Gegenteil ist der Fall, durch den Verstoss gegen die Leinenpflicht ist der Halter verpflichtet Deine Schäden am Auto zu bezahlen. Daher haben die meisten auch eine Hundehalterhaftpflichtversicherung, die bei solchen Sachen eingreifen sollte.

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