Wir haben bis September 2011 zur Miete gewohnt und parallel ein Haus, welches wir gekauft hatten, renoviert. Im Oktober sind wir dann eingezogen.

Frage:

Kann ich die Handwerkerleistungen erst ab dem Einzugstermin geltent machen oder auch schon vorher? Wie wird das nachgewiesen? Meldebescheinigung?

Danke