Eigentlich habe ich hier überhaupt keine Ahnung.Aber was hat das deutsche Rentenrecht mit einer in Polen gelebten und auch geschiedenen Ehe zu tun? Nur weil der Ehemann im Nachhinein nach Deutschland gegangen ist,kann doch nicht das deutsche Rentenrecht in Anspruch genommen werden!Wo kommen wir denn da hin,wir werden sowieso schon durch Pauschalzahlungen(für Leute die hier nie eingezahlt haben) ausgenommen.Da kommt man natürlich auch auf solche exotische Gedanken...Sollen wir auch noch für die Eskimos welche durch deutsche Forscher beeinflußt wurden,in welcher Form auch immer,Rente Zahlen(das nennt man übrigens "Waffenschmidt" Rente!!

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Hallo Bernd! Diese Frage ist weder in chinesisch noch in einer anderen exotischen Sprache gestellt...wenn man natürlich von vorn herein zuviel hinein interpretiert,dann kann man sich manchmal selbst verlieren.... Aber,Gott sei dank,erkannt hast Du es ja doch erkannt,denn wenn eine "privatinsolvenz"--läuft. Tritt dieses Problem doch garnicht auf...da das Amtsgericht die Pfändung nicht akzeptieren würde,mein lieber Bernd!

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Als schon etwas älterer Mensch(Rentner)habe ich die Unfall- und Hausratversicherung abgeschafft.Weil diese wirklich nicht zwingend nötig sind.Was ich allerdings als älterer Mensch für sinnvoll halte,ist eine Privathaftpflicht.!!!! Man wird schon mal tollpatschiger,usw.Aber die Krankenversicherung tritt bei Verunfallung ein.Na und mit der Hausrat, da bin ich der Ansicht,die alten Klamotten,will später sowieso niemand mehr(es sei denn es handelt sich um wirkliche Antiquitäten).Also auch weg mit der Hausrat.Wenn sowieso schon auf jeden Heller geachtet werden muß.

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Erst einmal wäre zu klären,ob der zukünftige Rentner mit seiner Rente über dem Bereich "Grundsicherung im Alter",liegt. Sollte das der Fall sein,lohnt es sich nicht!!!!!!.Warum sagt das den fragenden Leuten niemand. Wollen die alle noch eine Versicherung,an Unwissende, verkaufen?Oder glauben diese Antwortenden Leute,wir haben in unsrer Bevölkerung nur "Öffentlichendienst Angestellte"...

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Grundsätzlich kommt es hier darauf an,wie hoch die zu erwartende Rente sein wird.Liegt sie in den Bereichen,dass Grundsicherung in Betracht kommt,lohnt es sich nicht...Ansonsten würde ich keinen "freien Finanzmakler" befragen.Da diese Herrschaften meist,erstmal auf ihren eigenen Profit,aus sind.Also Provisionsträchtige Verträge vermitteln wollen. Richtig wäre,einen Rentenberater von der BfA/LVA aufzusuchen.Da diese Leute wertneutrale Auskünfte erteilen. Viel Erfolg.

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Rente meiner Oma zu gering (615€), Grundsicherung zahlt aber nicht mehr wegen Lebensversicherung!?

Hallo,

meine Oma ist seit dem 21.12.2009 65 Jahre alt und Rentnerin. Sie bekommt 680€ rente und davon werden ihr krankenverischerung und pflegevers abgezogen. es bleiben 615€ übrig. bevor sie rentnerin geworden ist, war sie hartz 4 und bekam aber 685€ ausgezahlt (358€ + kosten für unterkunft 330€). nun wollte sie diese differenz von ~ 70€ durch die grundsicherung (antrag auf grundsicherung) ausgleichen bzw erstattet bekommen, weil man ja NIE weniger bekommen kann als hartz 4.(hartz 4 ist ja das minimum was man in deutschalnd bekommen kann). jetzt hat sie zwei lebensversicherungen: die erste hat einen rückkaufswert zum 31.12.2009 von 1500€ die andere 2700€ ....meine oma zahlt für die erste 30€ und für die zweite 45€ jeden monat ein.

jetzt sagen die vom grundsicherungsamt (nachdem meine oma den antrag abgeschickt hat) in ihrer antwort: balbalablabalbl ihre lebensversicherungen übersteigen blabalabla um 1400€ ........somit nichts.

jetzt muss meine oma eine davon kündigen...ok...aber dann hat sie ja immernoch das geld bar bzw in ihrem konto.....soll sie es einem verwandten überweisen damit das "weg" ist?!?!?! und danach bekäme sie die aufstockung von der grundsicherung oder wie? das ist doch absurd.... auch wenn eine solche vorzeitige kündigung verluste mit sich zieht (in diesem fall ca 700€ pro vers.)hat sich diese aufstockung von 70€ in einem jahr wieder amortisiert

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Ich weiß nicht genau wie der Sachverhalt zu bewerten ist,wenn Deine Oma die Versicherung auf Dich überschreibt,sodass Du die Prämien weiter zahlst....keine Ahnung frage bei der Versicherungsgesellschaft nach.Da die Versicherung doch sowieso für Dich bestimmt war und "Du die Prämien" für Deine Oma bezahlt hattest....Da sie doch von BAlG II gelebt hatte... Eigentlich doch nachvollziehbar....,oder? Schau mal was Du machen kannst

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Rente meiner Oma zu gering (615€), Grundsicherung zahlt aber nicht mehr wegen Lebensversicherung!?

Hallo,

meine Oma ist seit dem 21.12.2009 65 Jahre alt und Rentnerin. Sie bekommt 680€ rente und davon werden ihr krankenverischerung und pflegevers abgezogen. es bleiben 615€ übrig. bevor sie rentnerin geworden ist, war sie hartz 4 und bekam aber 685€ ausgezahlt (358€ + kosten für unterkunft 330€). nun wollte sie diese differenz von ~ 70€ durch die grundsicherung (antrag auf grundsicherung) ausgleichen bzw erstattet bekommen, weil man ja NIE weniger bekommen kann als hartz 4.(hartz 4 ist ja das minimum was man in deutschalnd bekommen kann). jetzt hat sie zwei lebensversicherungen: die erste hat einen rückkaufswert zum 31.12.2009 von 1500€ die andere 2700€ ....meine oma zahlt für die erste 30€ und für die zweite 45€ jeden monat ein.

jetzt sagen die vom grundsicherungsamt (nachdem meine oma den antrag abgeschickt hat) in ihrer antwort: balbalablabalbl ihre lebensversicherungen übersteigen blabalabla um 1400€ ........somit nichts.

jetzt muss meine oma eine davon kündigen...ok...aber dann hat sie ja immernoch das geld bar bzw in ihrem konto.....soll sie es einem verwandten überweisen damit das "weg" ist?!?!?! und danach bekäme sie die aufstockung von der grundsicherung oder wie? das ist doch absurd.... auch wenn eine solche vorzeitige kündigung verluste mit sich zieht (in diesem fall ca 700€ pro vers.)hat sich diese aufstockung von 70€ in einem jahr wieder amortisiert

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Ich möchte nicht unsachlich werden,aber diese Leute welche uns dieses eingebrockt haben,sollten es auch auslöffeln,nur...?Politik hin und her...dieser jetzige Laden ist noch maroder als der vorrangegangene.....Gelb / Schwarz ist nur von Lobbyisten für Lobbyisten...siehe Hotelliers Wer hat die eigentlich gewählt...? Der gleiche Sachverhalt,wie bei der Riesterrente...wer diese Riesterrente/Versicherung einem älteren Menschen empfiehlt,welcher warscheinlich eine niedrige Rente haben wird,der müßte gesteinigt werden..Deine Oma wird das Geld verleben müssen.Ist es verbraucht, dann ist sie anspruchsberechtigt...da beist keine Maus den Faden ab.... Obwohl sie sich wahrscheinlich diese Geld vom Munde abgespart hatte.... Hätte und wenn...das ist jetzt zu spät....das Geld vor Antragstellung abheben und auf Dein Konto transferieren,wäre die richtige Lösung gewesen.

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Eigentlich würde ich den Goldsparstrumpf empfehlen. Prüfe ob Du überhaupt mit Deiner Altersrente über den Satz von ca 750,-€ kommst ansonsten werden Dir nämlich die Angesparten Riestergelder angerechnet und das Geld ist eigentlich weg.Angespart für den Staat.

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Wir sollten versuchen das Zeitwachstum beschleunigen,damit diese Regierung beschleunigt zum Mond geschossen werden kann. Denn was diese Herrschaften momentan praktizieren,ist doch nur eine Selbstbedienung.Nach dem Berluskonisierungs- Motto,erstmal alles für mich,und nach mir die Sintflut. Die dummen Gesichter,welche diese Politkrüppel gewählt haben,sehe ich jetzt schon....die Verlängerung ist schon in cm messbar....Vielleicht ist das Volk jetzt mal wach geworden,was nicht zu erwarten ist,was passiert,wenn man sich nicht um Wahlprogramme schert!!!

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Auf alle Fälle dem Ratschlag von Bern2009 folgen.... Es ist dann später ein Krampf/auch Kampf,seine Rechte durchzusetzen.... Wirklich erst Auskünfte einholen,nichts überstürzen. Ich kann nur raten,den behandelnden Arzt aufzusuchen,und zuersteinmal durch Krankschreibung,die Gesundheit pflegen

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Riestern lohnt sich nur für junge Leute,sofern der Staat später noch mitspielt. Für Ältere,oder Leute welche nach erreichen der Altersrente nicht aus dem Strudel der Grundsicherung herauskommen.Also Weniger als ca. € 600.- zu erwarten haben.Die sollten die Finger davon lassen.Hier würde die Riester- rente nicht zur Grundsicherung dazu gerechnet. Du würdest also weniger Grundsicherung bekommen. Spare lieber einen Teil auf dem Namen deiner Kinder,falls sie zuverlässig sind,auf einem Sparkonto an.

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Wie wfwbinder gesagt hat,es kommt erstens auf Dein Alter an und zweitens,wie alt Du bist.Denn für ältere Vorsorger lohnt es sich zur Zeit nicht zu Riesren,oder zu Rührupen....Warte erstmal die Koalitionverhandlungen ab,vielleicht ergibt sich da ja noch etwas...nichts überstürzen.

Vorallem sollest Du Aktiebetrugsratschlägen keine Beachtung schenken.Die Leute,welche so etwas empfehlen,ist das eigene Kapital meist wichtiger....Zumindest wenn Sie Deins zu ihrem machen können.

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Also eine Freigrenze gibt es hier nicht. Es werden vom zusätzlichen Einkommen die Nötigen Ausgaben,wie Fahrt- und Werbungskosten abgezogen,dann der verbleibende Dazuverdienstbetrag zu zu Deiner Rente dazugerechnet.Wenn Dieser Betrag dann den Bedarf,welcher wohl nach bekannten Kretärien berechnet ist,übersteigt,fällst Du aus der Grundsicherung heraus. Allerdings auch: Von dem dann verbleibendem Einkommen hast Du einen Freibetrag von 30%.Vielleicht könntest Du bei Deiner Kommune in Erfahrung bringen,ob dort die Vergüttung in Form von einer sogenannten Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten bei gemeinnützigen Vereinen anrechnungsfrei ist. Viel Erfolg

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Diese angebennen Schritte von Broni und Matrix sind zwingend zu beachten.Bei bestehendem Rechtsschutz sofort einen Anwalt einschalten.

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Ich habe aus einige Auszüge zur r gepflegten Nutzung angehängt.Ich spare mir das wiederholte schreiben....Bitte ganz intensiv lesen...Ich glaube um hier einige Fragen,des Vermögens betreffend,werden hier sehr gut beantwortet. Viel Erfolg

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Der AlG II Empfänger hat hier die Möglichkeit sich über das Zuständige Amtsgericht einen Beratungsschein für einen zur Selbstwahl stehenden Rechtsanwalt ausstellen zu lassen.Die meisten Rechtsanwälte erledigen diese Angelegenheit,auf Anfrage,selbst. Der Beratungsschein beinhaltet,jegliche Korrespondenz und Verhandlung,in diesem Fall mit der ARGE. Geht diese Rechtsstreit soweit,dass es zum Prozeß kommt,muß PKH (Prozesskostenhilfe) beantragt werden:Gute Rechtsanwälte helfen in diesen Fällen auch. Viel Erfolg

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Erst einmal um Gotteswillen,nicht die "FDP" wählen... Wenn das Vermögen nämlich aufgebraucht ist,was sich sowieso nicht angreifen läßt,meiner Meinung nach.Die Höhe des Vermögens ist doch ausschlaggebend.Millonär wird er ja sicher nicht sein.Sonst hätte er kein ALG I bezogen...oder doch "durch den Finanzchrash verarmter Aktienbesitzer".Scherz beiseite,Er sollte auf alle Fälle einen Rentenberater der LVA oder BFA sowie einen Harz IV Fallberater aufsuchen. Einmal zu klären wie hoch das Vermögen sein darf.Es ist ja Widersprüchlich,für das Alter vorgesorgt zu haben und dann noch dafür bestraft zu werden....Aber um Gotteswillen nicht die "FDP" wählen.Die hilft nur denen die wirklich Geld haben....Vielleicht in Lichtenstein,oder so!!! Viel Erfolg

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Wann man Grundsicherung beantragen kann,und wann sie genemigt wird,sind zwei verschiedene paar Schuhe.Die Entscheidung hier in diesem Fall,obliegt dem zuständigen Sozialamt.Das sollte die erste Anlaufstelle sein. Viel Erfolg

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Grundsicherung im Alter oder Erwerbsunfähigkeit. Besagt,dass es hier keinen bestimmten Betrag zu erhalten gibt. Die Grundsicherung im Alter errechnet sich aus dem(Pauschalbeträge-Miete und Umlagen-Heizung)Bedarfsgeld:Lebenshaltung Nach AlG II(Harz IV € 351.- und,wie schon gesagt,den anerkannten Mietkosten.Dieser Betrag wird dann als Grundsicherungsbedarf,der zu erhaltenden Rente gegenübergestellt.Die daraus errechnete Differenz,wird dann als Grundsicherung zur Rente dazu bezahlt. Wenn man 25 Jahre nicht mehr gearbeitet hat,besteht kein Grund,nicht mehr in Arbeit geschickt zu werden.Die körperliche Verfassungist hier ausschlaggebend.Ob Du arbeit hast oder bekommst,ist zweitrangig.Wichtig für das Amt ist nur Deine Arbeitsfähigkeit,ob Du Arbeit hast oder nicht ist egal. Wenn Deine Erwerbsunfähigkeitsrente nicht ausreicht,wird genau wie vorgenannt,verfahren. Die zu erhaltene Rente wird dem Bedarf gegenübergestellt(Die Miete darf eine gewisse Größenordnung nicht übersteigen),daraus errechnet sich dann die Grundsicherung. Viel Erfolg

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