Muss für Grundsicherung ein eigenes Konto sein, wenn Vollmacht über fremdes Konto (Vater) besteht?
Muss ich bei Inanspruchnahme der Grundsicherung ein eigenes Konto haben? Es besteht eine Vollmacht über ein Konto eines Familienmitgliedes 1. Ranges (Vater).
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