Meine Bekannte hat über eine Makleragentur eine Wohnung bekommen. Beim unterzeichnen des Mietvertrages wurde eine Klausel eingefügt, in der der Vermieter eine Aufwandsentschädigung von 2 Monatsmieten (ca.1200€) einbehalten möchte falls sie früher als 2 Jahre aus der Wohnung auszieht. Jetzt ist sie nach einem Jahr mit ihrem Freund zusammen gezogen. Hat sich um einen Nachmieter gekümmert damit der Vermieter keinen Makler beauftragen muss. Der Vermieter ist mir dem Nachmieter einverstanden und hat diesem auch bereits zugesagt. Nun soll sie aber eine Stunde vor der Mietvertrag mit dem neuen Mieter geschlossen wird zur Wohnung kommen und die Kaution für den Vermieter als Aufwandsentschädigung freigeben da er sonst nicht bereit ist den Mietvertrag mit dem neuen Mieter zu schließen.

Meine Frage, darf er das? Darf er die Kaution behalten ohne einen wirklichen Aufwand dafür gehabt zu haben. Muss er den Aufwand schriftlich begründen (Rechnung). Steht sie nach der Zusage an den neuen Mieter noch in der Pflicht?

VG

Mary