Weigerung der Hausverwaltung zur Belegeinsicht?
Die Verwaltung einer WEG weigert sich Mietern, die eine Vollmacht des Eigentümers haben, Einsicht in die Belege und Verträge zu geben.
Begründung.: Man habe kein Vertragsverhältnis mit dem Mieter
Ist das so rechtens?
Hausverwaltung,
Mietrecht