1. Glasversicherung: Die Versicherung argumentiert, dass auf Grund der Glaspreisentwicklung der Beitrag um 1,7% steigen muss.
  2. Das Gleiche mit der Hausratsversicherung.
  3. Haftpflichtversicherung: Der Rechnungsbetrag enthält 10% Angleichungszuschlag gemäß Treuhändlerermittlung. nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Aufgrund der gestiegenen Schadenszahlungen wird die Erhöhung gemäß Treuhändlerermittlung erforderlich. Es ging um einen gemeldeten Schaden von 46€!

Habe ich aufgrund dieser Beitragserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen