Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich im Augenblick in folgender Situation:

Ich arbeite seit 3 Jahren als Verkäufer für die Saudische Niederlassung eines Deutschen mittelständischen Unternehmens hier in Saudi Arabien. Ich bin mit einem lokalen Saudi Vertrag angestellt (keine Entsendung!) und habe eine Aufenthaltsgenehmigung in Saudi Arabien. Desweiteren habe ich seit meinem Umzug nach KSA keinerlei Besitz in D und bin auch abgemeldet. Ich bin bisher jedes Jahr mehr als 300 Tage in Saudi Arabien.

Nun steht für Juli 2013 die Rückkehr nach Deutschland auf dem Plan. Ich würde dort zum 01.08.2013 mit meiner Tätigkeit beginnen. Mein Vertrag und damit meine Aufenthaltsgenehmigung in KSA erlöschen zum 31.07.2012. An diesem Tag wird auch die Ausreise stattfinden. Ich war die ganze Zeit mit meiner Familie in KSA wohnhaft. Somit war mein Lebensmittelpunkt stets in Saudi Arabien.

Nun meine Frage:

Wird mein Gehalt, welches ich in Saudi Arabien vom 01.01. bis zum 31.07.2013 bezogen habe, nach meiner Rückkehr in Deutschland besteuert? Oder gilt hier nur der Progressionsvorbehalt? Mit Saudi Arabien besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen und in Saudi Arabien beträgt die Einkommensteuer 0%.

Ich hoffe, dass mir hier jemand eine zuverlässige Antwort geben kann, da ich es mir nicht leisten kann eine fünfstellige Summe an den deutschen Staat zu überweisen während ich mir erst in Deutschland vom Ersparten eine neue Existenz (Wohnung, Einrichtung, Auto, etc.) aufbauen muss.

Vielen Dank im vorraus aus Al Khobar / Saudi Arabien