Laut Mietvertrag müsste der Mieter doch dazu verpflichtet gewesen sein, alle 5 Jahre kleinere Instandsetzungsmaßnahmen zu betreiben oder? Ich meine, den Standard der Wohnung muss und kann der Mieter ja nicht heben, das liegt im Aufgabenbereich des Vermieters. Aber Streichen gehört laut Mietvertrag bestimmt zur Pflicht bei Auszug.
Rechtlich kann der Mieter maximal drei Nettokaltmieten als Kaution fordern. Mehr ist nicht erlaubt.
Hallo IslaBonita,
nein, ein Vermieter muss sich nicht darauf einlassen. Denn: geht die Versicherung, die die Bürgschaft übernommen hat, pleite, trägt der Vermieter das ganze Risiko. Genau dem soll ja durch eine Barkaution vorgebeugt werden.
Ob ich das Prinzip so sinnvoll finde, weiß ich allerdings auch noch nicht. Für Leute, die wirklich gar keine Möglichkeit haben an eine Kautionssumme zu kommen ist es sicherlich eine gute Gelegenheit. Für alle anderen: nein! Du zahlst monatlich Geld an die bürgende Versicherung, dieses Geld ist dann weg. Sinnvoller wäre es doch einen Kreidt aufzunehmen und diesen abzubezahlen. So hast du dann wenigstens für die nächste Wohnung genug Geld für die Kaution zusammen. Bei einem Kredit ist dein Verlust also deutlich geringer als bei einer Bürgschaft.
Das hängt ganz von deinem Vermieter ab! Er müsste ja den Vertrag auch bei einer positiven Schufa nicht auf dich umschreiben. Ich denke, da hilft nur ein offenes Gespräch mit dem Vermieter, in dem du vorsichtig die Situation schilderst.
Eine andere Möglichkeit hast du meiner Meinung nach nicht.
Du bist dazu verpflichtet den Mietmangel unverzüglich und detailliert beim Vermieter anzuzeigen. Deshalb empfehle ich auf jeden Fall eine schriftliche Benachrichtigung.
Da sich ja auch oft die Hausverwaltung um solche Fälle kümmert würde ich diese aber vorab telefonisch informieren.
Ich würde mich mit dieser Frage an den Mieterschutzbund wenden! Was der Vermieter darf und was nicht. Allerdings ist es in der Praxis auch egal. Wenn die Mitbewerber eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung mitbringen und du nicht stehen deine Chancen leider schlecht.
Ich würde als erste Informationsquelle hier immer die Seite der Arbeitsagentur http://www.arbeitsagentur.de/nn_25282/Navigation/zentral/Buerger/Arbeit/Weiterbildung/Weiterbildung-Nav.html oder vielleicht die Seiten des Bildungsministeriums ansehen. Da gibt es auf jeden Fall Kurspläne und es sind zuverlässige Quellen für finanzielle Unterstützung etc.
Ja, Kinder, die Anspruch auf Kinderzuschlag haben sind auch berechtigt das Schulstarterpaket zu bekommen. Die Auszahlung erfolgt direkt über die Familienkasse gemeinsam mit dem Kinderzuschlag.
Nein, also zumindest in Bayern kann ich dir sagen, wird Landeserziehungsgeld zusätzlich zu Sozialleistungen, sprich ALG II gezahlt. Diese werden nicht angerechnet!
Wenn du dich mal im Internet in Hochzeitsforen umschaust, siehst du, dass die Angaben zu Standesamtgebühren sehr unterschiedlich ausfallen. Es kommt allerdings auch immer darauf an, ob du nun ein Stammbuch willst oder nicht, ob beide Ehepartner Deutsche sind etc. Im Schnitt musst du aber so mit ca. 100 euro nur für die Trauung rechnen.
Hier findest du alle Informationen, die du brauchst: http://www.bildungspraemie.info/index.php
Es gibt Beratungsstellen, die dir helfen, falls du an einer Weiterbildung interessiert bist.
Hier bekommst du alle nötigen Informationen zum Wohngeld: http://www.bmvbs.de/wohngeld