Hab mir das Formular mal angesehen:
Denke es müsste in die Anlage R: Im Feld 100 eine 1 oder 3, je nachdem was für eine Rente!
Feld 101 den Bruttojahresbetrag und Feld 103 den Rentenbeginn eintragen.
Hab mir das Formular mal angesehen:
Denke es müsste in die Anlage R: Im Feld 100 eine 1 oder 3, je nachdem was für eine Rente!
Feld 101 den Bruttojahresbetrag und Feld 103 den Rentenbeginn eintragen.
Du musst meines Wissens Deine tatsächlichen Kosten nachweisen und Dein Einkommen. Es muss klar werden, wie Du Deinen Lebensunterhalt bestreitest, denn Wohngeld ist ja nur ein Mietzuschuss. Ansonsten nimmt man an, dass Du Einkommen verschweigst. Wenn die Rechnung also gar nicht plausibel ist, dann zahlen die nichts. Suche doch nochmal das persönliche Gespräch mit der Wohngeldstelle.
Auch wenn es schon mehrfach gesagt wurde: zur Deutlichkeit nochmal. Wenn jemand älter als 55 Jahre ist, ist kein Wechsel mehr in die gesetzliche Krankenvesicherung möglich.
Du bekommst mehr Elterngeld, aber nicht für eine längere Zeit, als 12 oder 14 Monate!
Hier der Auszug aus dem Gesetz:
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld monatlich um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Das heißt: Zusätzlich zum ansonsten zustehenden Elterngeld in Höhe des prozentualen Einkommensersatzes oder zum Mindestbetrag von 300 Euro werden für jedes weitere Mehrlingskind monatlich jeweils 300 Euro gezahlt.
Quelle: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=93574.html
Es ist unglaublich, dass es so etwas (also solche Hausmeister) noch gibt. Du könntest doch ohne weiteres 2 Fahrzeuge haben, da könnte er doch auch nichts tun, wenn das zweite Auto dann dort steht. Besuch ist außerdem erlaubt. Ich würde mit dem Vermieter der Wohnung sprechen und ihn über das unsachgemäße Auftreten des Hausmeisters informieren. Dem Kerl sollte man mal zeigen, dass er keinerlei Macht hat, andere einzuschüchtern!
Ja, dadurch hast Du für alle über TUI gebuchte Reisen die Reiserücktrittsversicherung dabei! Siehe auch hier: http://www.tui-card.de/fileadmin/user_upload/Downloads/TC_05-2010/MDT_TUI_Card_Classic___Classic_One_01.11.10.pdf
Hallo ElaHH, ich habe auf der Internetseite der Versorgungswerke der Ärztekammer Hessen folgenden Satz gefunden:
Eine Einkommensanrechnung erfolgt beim Versorgungswerk nicht.
Hoffe das hilft weiter - ich würde aber mal direkt beim entsprechenden Versorgungswerk anfragen.
Der Zinssatz ist nicht schlecht, man bekommt diese Kredite aber auch günstiger. Siehe mal hier: http://kredit.check24.de/konto-kredit/ratenkredit/kredit-vergleiche/
Frag bei der Bank nach, normalerweise hängt der Zinssatz auch an der Kundenbonität. Vielleicht kannst Du sogar noch bessere Konditionen, auch nach dem Aktionszeitraum erhalten.
Ich würde mich an Deiner Stelle mal an die Verbraucherzentrale wenden! Sorry, mehr fällt mir nicht dazu ein! Oder Du schreibt an den Ombudsmann der Bank!
Gleiches Recht für Mütter und Väter! Je nachdem, wer beim Kind daheim bleibt, dem werden diese Zeiten zugerechnet.
Hier findest Du ein Merkblatt für Rentner, die Ihr Lebensalter im Ausland verbringen wollen. http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Publikationen/MerkblattRentner.htm
Soweit ich weiß, sind Stornierungen aller Reise momentan möglich, deren Abflug bis 28.2. stattfinden würde. Ich denke Du solltest Dir Alternativen überlegen und in etwa 3Wochen mit Deinem Reisebüro sprechen!
Derjenige, der mehr verdient hat, hat einen Versorgungsausgleich an den Partner zu zahlen, der weniger verdient hat. Allerdings könnte es sein, dass die Tatsache, dass Dein Partner umsonst wohnen konnte (Wohnwert), angerechnet wird. Bei letzterem bin ich mir aber nicht sicher.
Im Rahmen einer Schwangerschaft dürfen Vorsorge- und Nachsorgetermine während der Arbeitszeit erfolgen: Siehe hier: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=40132.html
Es gab hier mal eine ähnliche frage zum Thema "jahressteuerbescheinigung":
http://www.finanzfrage.net/frage/wie-lange-darf-sich-meine-bank-noch-zeit-lassen-mit-der-jahressteuerbescheinigung
Steht auf den Steuerbescheiden nicht immer, dass der Bescheid vorläufig ist. Demnach könnte das Finanzamt also aufheben. Welche Fristen da allerdings gelten und ob sich wirklich etwas ändern, weiß ich nicht. Bin gespannt auf weitere Antworten!
Ein Riester-Vertrag hat grundsätzlich nichts mit der Gehaltszahlung zu tun. Du überweist das Geld einfach auf den Vertrag, bzw. der Betrag wird per Lastschrift eingezogen. Vielleicht kann man den Riestervertrag auch mit den Vermögenswirksamen Leistungen besparen, das meinst Du wohl. Leider weiß ich darüber nicht Bescheid. Wäre eine Frage wert!
Bei Führerscheinverlust ist es sogar erforderlich eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben. Sie kann kann entweder direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde oder einem Notar gemacht werden. Die Eidesstattliche Versicherung stellt nochmals sicher, dass der Führerschein auch tatsächlich verloren wurde. Allerdings entfällt die Eidesstaatliche Versicherung, wenn der Führerschein geklaut wurde.
Meines Wissens zum 1. Juni 2010!