Tja es gibt sicher diverse Interessenten, Ihr solltet euch da in jedem Fall mit einem Anwalt beraten, da sicher einige dieser Interessenten aus diversen gründen keine GmbH mehr gründen können (dürfen) Der Erwerb einer Mehrheit oder aller Anteile einer Geselschaft muß diesen Personen allerdings nicht gleichzeitig verwehrt sein. Diese können jemand (der rechtlich dazu im Stande ist) als geschäftsführer einsetzen und fertig ist das ganze.

Wie gesagt Ihr müsst dabei zusehen das für euch alles im rechtlich zulässigen Bereich bleibt. Eine Wirtschaftskanzlei oder ein Inserat in der Fachpresse wäre dann eventuell der nächste Weg. Ein solches Geschäft kann durchaus rentabel sein.

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Als ich würde mir den Laden mal ein zwei Tage ansehen und wenn´s zu deiner Zufriedenheit läuft mach es. Sollten sich andere Probleme einstellen hast du hier ein zwei Leute die sich mit dem Metier auskennen auch wenn die in manchen Dingen unterschiedliche Auffassunen haben.

Gruß Marcus

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1. Dein Mann könnte eine Familienversicherung abschließen. 2. Dein Mann müsste ein Gewerbe anmelden, und kann dann einstellen wen er will (auch im Nebengewerbe kann man Angestellte haben und trotzdem einer Festanstellung nachgehen. Zu beachten ist nur, das in einem solchen Fall eine nachweisbare Gewinnabsicht erkennbar sein sollte, da irgentwie geartete straf/steuerrechtliche Konsequenzen sicher nicht in eurem Sinne sind.

Gruß Marcus

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Soweit ich informiert bin ist Bier in Bayern ein Grundnahrungsmittel und das wird sogar in den großen Automobilkonzernen vom AG zu Verfügung gestellt. Ich habe dies mehrfach gesehen (in Bayern) sogar bei der Bundeswehr gelten diesbezüglich in Bayern andere Gesetzte als in der Rest BRD in allen anderen Bundesländern ist Alkohol (auch Bier) tabu und kann zur fristlosen Kündigung führen. Gruß Marcus

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Die tariflichen leistungen des DGB Tarifs untergraben in vielen Fällen das Gesetz, welches für alle Leih/Zeitarbeiter die gleiche Bezahlung vorsieht, die auch Angestellte im Ausleihenden Betrieb erhaten.

Zu aucht ist immer auf die "groben Feinheiten" könnte er von dem Gehalt leben, wenn es eine Vollzeitstelle ist, Bietet die Zeitarbeitsfirma den Mitarbeitern die Möglichkeit ablösefrei in den Entleiherbetrieb übernommen zu werden. Nach meiner Erfahrung betrügen sehr viele Zeitarbeitsfirmen Ihre Mitarbeiter, indem das Gehalt regelmäßig zu spät kommt. und Absprachen vergessen werden. So muß ein Leiharbeiter auch dann den vollen Lohn bekommen, wenn die Firma keine Arbeit hat. Zum Them Leiarbeit und Sozialbetrug in großen Stil hier ein link http://www.youtube.com/watch?v=zOAiPrr_DkY&feature=related Gruß Marcus

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Selbst wenn deine Schwester die Schwangerschaft bewusst verschwiegen oder diesbezüglich falsche Angaben gemacht hätte kann Ihr bis 4 Wochen nach der Entbindung nicht mehr gekündigt werden.

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Ah mal wieder ein ganz schlauer Gastronom Den Schaden hat der Arbeitgeber zu tragen, das gehört zum Unternehmerischen Risiko. Der Schaden kann bei der Steuererklärung als Verlust geltent gemacht werden. Jeder Betrieb sollte eine Beriebshaftpflichtversicherung haben die für so etwas aufkommt. Hat das Hotel so etwas nicht, ist das nicht das Problem der Angestellten. Sicher bekäme deine Freundin nicht einmal die original Rechnung zu Gesicht oder eine Quittung ausgestellt. Die Finanzämter freuen sich über so gerissene Unternehmer.

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Hallo , Man kan ruhig mal eine Stunde mehr mache als vereinbart, aber das ist ein Geschenk von dir an deinen Chef, entweder er zahlt oder du klagst, lass dir alle Stunden aufschreiben, für wichtige Termine muß er dir freigeben. Kopier fotographire den Dienstplan, wenn er dich entlässt auch gut, dann bittest du Ihn dir dein geld zu überweisen oder die Sozialkasse und das Fínanzamt zu informieren. Sicher hat dein Chef dich icht mal irgent wie angemeldet wo ist das und wie heißt der Laden.

(sende Privatnachricht an mich und wir finden eine Lösung) Wenn das so stimmt dann ist das keine Ausbeutung, sondern schon kriminell. Lass dich bloss nicht von wichtigen beruflichen Terminen abhalten, du gibst den Ton an.

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Soweit ich weiß, müssen Überstunden sofort schriftlich erwähnt werden, um gültig zu sein. Wenn jemand einf ein Jahr lang Stunden sammelt und dann auf einen Schlag damit ankommt werden meist nur die letzten 3 Monate ausbezahlt/ gutgeschrieben.

Da hier ein Rechenfehler vorliegt, solltest du deinen AG bitten diesen erst einmsl schriftlich anzuerkennen. Au der Basis solltest du die Möglichkeit haben deine Überstunden entweder abzufeiern oder ausgezahlt zu bekommen. Wenn du ab dem enddecken des Fehlers länger als 3 Monate auf die schriftliche eintragung wartest, kann es u.U. sein das deine Stunden verfallen.

Gruß Marcus

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Dein jetziger Arbeitgeber darf dir kein schlechtes Zeugnis ausstellen. Je nachdem, wie lange du beim nächsten Arbeitgeber bleibst, solltest du im Lebenslauf diesen als deinen ersten Arbeitgeber Angeben. Im Zweifel macht du aus deinem jetzigem Job ein bezahltes Praktikum. Die Probezei ist für solche Fälle da.

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Nach der Hälfte des Monats hast du gesetzlichen Anspruch dir die Hälfte deines Lohns als Vorschuß auszahlen zu lassen. Also nett fragen sollte eigentlich helfen.

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Nein dum mußt das devinitv nicht, auch Geschirr das dir runterfällt oder eine teure Flasche Wein.

Die Kosten für Schäden, welche Mitarbeiter während Ihrer Beschäftigung verursachen trägt der Arbeitgeber. Man nennt das auch Unternehmerisches Risiko! Um sich dagegen abzusichern sollte jeder Unternhmer eine entsprechende Haftpflicht Versicherung abgeschlossen haben. Im Fall von Verschütteten Getränken & Speisen kann der Chef (wenn es Ihm so wichtig ist) ein Schwundbuch führen, in das er all seine Verluste täglich einträgt. Dann kann er diese meist von der Steuer absetzten. Andernfalls kann sein Steuerberater beim Finanzamt eine "Pauschale" für Verluste ansetzten. Das heißt, der Chef bekommt den Verlust sowiso schon vom Finanzamt ersetzt und verdient dann nochmal an dir. Ich würde mir das mal schriftlich bestätigen lassen und beim Finanzamt einreichen. Auf solche Schlaumeier warten die nur.

Gruß Marcus

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In den meisten Arbeitsverträgen gibt es eine Klausel, nach der dein Arbeitgeber einem Beschäftigungsverhältnis zu einem Anderen Unternehmen zustimmen muß. Falls z.B. das Arbeitsaufkommen steigen oder Mitarbeiter ausfalllen/wegreduziert werden möchte der Arbeitgeber auf die, dir zu Vrfügung stehende Zeit voll zurückgreifen können.

Meines Wissens sind solche bestimmungen rechtlich ok, und daher kann dir dein Arbeitgeber sogar eine Nebentätigkeit untersagen.

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Jeder Betrieb sollte eine Betribshaftpflichtversicherung haben. Diese kommt im allgemeinen für Schäden welche durch den Unternehmer und/oder dessen Mitarbeiter verursacht werden auch im eigenen Betrieb auf. Hat der Unternehmer keine derartige Versicherung haftet für solche Schäden dessen Firma. Wenn du deiner Arbeit als Selbstständiger oder Subunternehmer nachgehst, also mit Gewerbeschein. Solltest du eine solche Versicherung abschließen.

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