Hallo zusammen,

Ich habe vor ca. 4-5 Jahren, mit mündlicher Zustimmung des Vermieters, eine Terrasse auf eigene Kosten im Garten anlegen dürfen.

Jetzt hab ich eine Mieterhöhungen bekommen, in der mein Vermieter die Terrasse mit einberechnet.

Meine Frage: Darf der Vermieter die Terrasse in der mieterhöhung mit berechnen, obwohl diese durch meine Kosten mein Eigentum ist?

Danke schon mal für hilfreiche Antworten

Mfg Marco