Meine Mutter ist im Januar 2013 gestorben. Es besteht noch ein Nachlass-Sparkonto, von dem Kapital- und Soli-Steuern von der Bank abgeführt wurden. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist mit dem Tod meiner Mutter verfallen, es wurden für die gesamten Zinseinahmen trotz Freistellungsantag Kapital- und Soli-Steuern abgeführt. Wegen der höheren Zinsen haben wir das Sparkonto noch nicht aufgelöst (3,5 %). Kann man die Beerdigungskosten geltend machen? Meine Geschwister und ich laufen als Erbengemeinschaft, da unsere sonstigen Zinseinahmen über dem Freibetrag liegen, möchte ich Fragen ob es eine Möglichkeit gibt die Steuern zurückzuholen.

Mit freundlichen Grüßen Manne2