Ich habe eine Eigentumswohnung, auf die ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen wurde. Jetzt ist die im GB eingetragene Person im Pflegeheim und muss auch dort bleiben (nach einem richterlichen Beschluss, der auch rechtskräftig ist). Kann ich jetzt beim GB-Amt die Löschung beantragen und muss eine solche Löschung über einen Notar laufen?