Ist es möglich, gegen eine Kindergeldstreichung seit einem 3/4 Jahr und nun auch drohender rückwirkender Aberkennung von bereits ausgezahltem Kindergeld (insg. weitere 6 Monate) erfolgreich zu widersprechen bzw. nach endgültiger Ablehnung von Widersprüchen zu klagen bei folgenden Eckdaten:

  • Sohn bricht kurz nach 18. Geburtstag Ausbildung noch in der Probezeit ab wegen psychischer Probleme
  • später im Abstand von ca. 1 Jahr von zwei unterschiedlichen Psychiatrischen Kliniken Erstdiagnose Depression und Sozialphobie.
  • Die Familienkasse fordert ein ärztliches Gutachten mit Aussage darüber, wann das volljährige Kind wieder gesund und ausbildungssuchend sein wird.
  • Die Ärzte wiederum verweigern das Ausfüllen des Formulars, weil der Betroffene bislang die Aufnahme einer Therapie verweigert und sie allein auf der Grundlage des Erstbefundes keine zeitlichen Angaben über die Heilungsprognosen machen können.
  • Stetiges Zureden der Eltern, eine Therapie zu beginnen, hilft bisher nicht. - Keine Handhabe mehr, da Sohn schon volljährig ist.
  • Sohn unternimmt eine Reihe von Versuchen, sich zu bewerben - scheitert aber z.B. an Anrufen bei Firmen bzw. Fotografentermin für Bewerbungsfotos (Sozialphobie!!!).

Wie aussichtsreich ist bei Ablehnung des Widerspruchs durch die Familienkasse ein Rechtsstreit?