Ich bin 61 Jahre alt und beziehe seit 2008 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Gleichzeitig bin ich zu 60 % Schwerbehindert. Wer ist zum einen bei der Beantragung einer Kur für mich verantwortlich, KK oder der Rentenversicherer und welcher Zeitraum muss zwischen den Kuren liegen (4 Jahre oder weniger)?