Hallo liebe Leute,
vielleicht kann mir jemand ja bei meiner Frage zur Gewinnermittlung im Zusammenhang mit der Übungsleiterpauschale helfen. Ich habe die Möglichkeit bald vielleicht in der Jugendhilfe anzufangen. Hierbei handelt es sich um eine Nebenätigkeit auf Honorarbasis, da ich noch Student bin und ein Stipendium beziehe. Beim Bafög, wie auch Stipendium darf man insgesamt 4400€ im Jahr dazuverdienen, ohne dass einem das Stipendium bzw. Bafög gekürzt wird. Nun ist Umsatz ja nicht gleich Gewinn und ich hab im Internet gelesen, dass ich eine Übungsleiterpauschale von 2400€ anrechnen kann und erst alles darüber, als Gewinn zählt.
Heißt dies im Umkehrschluss, dass ich insgesamt 4400€ + 2400€ verdienen darf (insgesamt 6800€), da ich dann zwar bei 6800€ liege, der Gewinn aber nur bei 4400€, da ja die Übungsleiterpauschale abgezogen wird?
Über Antworten freue ich mich sehr :)