Hallo zusammen,

ich sitze zur Zeit an meiner Steuererklärung und habe ein paar Fragen im Zusammenhang mit Mieteinnahmen. Zu meiner Situation:

Ich habe mir im Dezember 2015 eine Eigentumswohnung inklusive Tiefgarage gekauft. Der Kaufpreis für Wohnung und Garage ist nur insgesamt, nicht aber getrennt angegeben.

Laut notariellem Kaufvertrag war ich dazu verpflichtet den Vorbesitzer gegen eine Nutzungsentschädigung bis Ende April 2016 in der Wohnung wohnen zu lassen. Die Höhe der Nutzungsentschädigung für Wohnung und Garage ist im Kaufvertrag geregelt und orientierte sich am marktüblichen Mietpreis. Seit Mai bewohne ich die Wohnung, die Garage habe ich vermietet.

Zu meinen Fragen:

  1. Muss ich die Einnahmen von Januar bis April bei der Steuererklärung angeben? Von meiner Seite bestand ja zu keinem Zeitpunkt eine Gewinnabsicht.

  2. Wenn ich es richtig sehe, muss ich die Einnahmen der Garagenvermietungab Mai in der Steuererklärung angeben. In diesem Fall kann ich ja auch 2% des Kaufpreises der Garage bei den Werbungskosten angeben. Welchen Wert gebe ich hier als Kaufpreis an? Ich kenne ja nur den Preis für Wohnung und Garage.

Bin für jede Hilfe dankbar