Kann ich die Kosten für mein Semesterticket in den Werbungskosten angeben, wenn ich Vollzeit arbeite und nur noch Scheinstudent bin?
Hallo,
ich bin letztes Jahr im März in die Festanstellung gewechselt, war aber noch weiter eingeschrieben und habe das Semesterticket zum Pendeln zwischen Düsseldorf und Köln benutzt. Nun frage ich mich, ob ich die Kosten für das Semesterticket in der Steuererklärung angeben kann oder ob ich das lassen sollte, weil ich ja eigentlich kein Student mehr war?
Und wenn ja: Das Semesterticket teilt sich in VRR-Tarif und NRW-Tarif auf. Gebe ich dann nur die kosten für den NRW-Tarif an? (Köln ist nicht im VRR)
Außerdem war ich im Januar+Februar noch Werkstudent. Kann ich die Tage an denen ich in diesen Monaten ins Office gefahren bin auch zählen oder gilt die Pendlerpauschale erst ab dem Tag der Festanstellung?
Steuererklärung,
Pendlerpauschale