Guten Abend
Zu deiner Frage, es kommt stark auf die Behinderung an, welche deine Freundin hat. Wenn sie noch als Urteilsfähig gilt, erreicht sie mit der Volljährigkeit auch die Handlungsfähigkeit. Sprich kann selbst entscheiden wo sie wohnen möchte Schwieriger wird es, wenn sie noch keinen eigenen Lohn hat und sich den Unterhalt nicht selbst finanzieren kann. Da die Mutter bis zu einer 1. vollendeten Ausbildung für den Unterhalt aufkommen muss, wenn dies möglich ist. Bestenfalls kann ihre Mutter also nicht viel machen und deine Freundin kann einziehen. Im schlimmsten Fall, hat die Mutter das Sorgerecht und kann über deine Freundin entscheiden, wenn sie nicht Urteilsfähig ist. Dann wird es praktisch unmöglich, dass die Freundin bei dir einzieht, solange ihr nicht die Zustimmung von ihr habt.
Am besten hilft es jedoch immer ein Gespräch mit allen Beteiligten zu führen, um die gesamte Situation zu überdenken und die beste Lösung zu suchen. Ihr seid schliesslich noch jung und habt noch viele Jahre vor euch, in denen ihr zusammen ziehen könnt. Also lieber ein wenig warten, als alles zu überstürzen und womöglich die Beziehung zu der Mutter kaputt zu machen.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiter helfen. Bis dahin alles gute.