Nebenkostenabrechnung: Strom für die Heizung doppelt abrechnen ??
Der Strom unserer Heizung läuft über den Allgemeinstromzähler. Dieser wurde mit 217 @ in den Nebenkosten veranschlagt. Das ist auch korrekt. Aber in den Heiznebenkosten tauchen noch mal 257 € für Betriebsstrom auf. Auf Anfrage würde mir gesagt , auch wenn der Strom über den Allgemeinstrom läuft und auch bezahlt wird, darf der Vermieter zusätzlich 6% der Heizkosten pauschal veranschlagen. Dafür gäbe es ein Gesetz. Leider habe ich nirgendwo was darüber gefunden. Weiss jemand von euch Rat ?
Strom,
Heizkostenabrechnung