Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte mit einer durchgenden Regenrinne oben am Dach auf jeder Seite des Hauses. Jeder hat aber ein eigenes Fallrohr mit eigener Kanalführung für Regen und Schmutzwasser auf seinem Grundstück, also einen eigenen Sammler zum Hauptkanal der Stadt. Das Problem besteht dain, dass das Fallrohr des Nachbarn vermutlich durch Erdsetzung einen Bruch hat. Wir hatten darauf einen Sachverständigen bestellt, der diesen Schaden gemessen hat, also eine Feuchtikeitsmessung und auch in dem Fallrohr mit einer Kamera ein Video und Bilder gemacht hat, die diesen Schaden ganz klar anzeigen. Dadurch haben wir einen Wasserschaden im Untergeschoß. Frage: Muß der Nachbar für diesen Schaden haften ?? Es besteht keine Eigentümergemeinschaft !!