Ich habe Ende November und Mitte Dezember 2016 Anrufe von Beamten der Familienkasse bekommen, es werde jetzt eine Vollstreckung erfolgen, bezüglich der Forderung aus dem Jahre 2011. Da ich im Jahr 2011 und auch nicht später eine schriftliche Aufforderung erhalten habe, hatte ich den ersten Anrufer gebeten mir doch bitte Unterlagen zu schicken, um die Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Es kam nichts, dafür 14 Tage später ein erneuerter Anruf (scharfer Ton) ich werde demnächst Vollzugsbeamte vor der Tür stehen haben, die die Forderung eintreiben. Ich habe nochmals um Unterlagen gebeten und erklärt, dass ich keine Aufforderung erhalten habe und ich gerne einen Anwalt einschalten möchte. Da wurde mir beschieden, die Zeit und das Recht hätte ich nicht mehr. Ich habe bis heute nichts Schriftliches erhalten. Welche Rechte habe ich? Die Kindergeldrückforderung bezog sich auf meinen neben dem Studium jobbenden Sohn)
Kann die Familienkasse eine Rückforderung des Kindergeldes verlangen, die im Februar 2011 gestellt wurde?
Kindergeld,
Rückforderung
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