Bei einer Bezieherin von Alters- und Witwenrente sollen jetzt rückwirkend bis zum Jahr 2005 auf Anfrage des Rentenversicherungsträgers Hinzuverdienste angegeben werden. Diese wurden bislang in Unkenntnis einer anteiligen Verrechnung mit der Witwenrente nicht deklariert. Greift hier die 4-jährige Verjährungsfrist des Sozialversicherungsrechts in Bezug auf eine mögliche Rückforderung?