Gemeinsames Testament der Eheleute. 1. verstirbt der Ehemann zuerst setzt er seinen Sohn als Alleinerben ein. Danach erfolgt eine Aufteilung die der Sohn nach Erhalt des Erbscheines wie folgt übergeben soll: Die Ehefrau erhält den Miteigentumsanteil des Hauses vom Vater (wert Haus u. Grund ca. 700.000 €) Die beiden Töchter erhalten das gesamte verbleibende Privatvermögen (Barvermögen, Wertpapiere, sonstige Anlagen usw. Wert ca. 50.000 €) Der Sohn erhält die gesamten unternehmerischen Beteiligungen des Vaters, mit der Auflage seiner Ehefrau einen monatlichen Unterhalt zu bezahlen. Besonderheit ist hier noch zu erwähnen, dass es zusätzlich noch notarielle Verzichtserklärungen der drei Kinder gibt, in denen die beiden Töchter einschl. der Nachkommen auf die Firmenanteile verzichten und der Sohn einschl. Nachkommen auf das Privatvermögen verzichtet. Schlusserben sollen die gemeinsamen Kinder sein. Nun hat aber die Mutter beschlossen das Haus und Grund zu verkaufen und den Erlös auf die vier Enkel ( 2 Kinder meines Bruders und 2 Kinder meiner Schwester) aufzuteilen. Da ich selbst keine Kinder habe, soll ich daher leer ausgehen. Gibt es eine Möglichkeit dennoch meinen sogenannten Pflichtanteil zu bekommen? Und hätte mein Bruder als Alleinerbe das Recht der Mutter das Haus nicht zu übergeben, weil unser Vater nicht wollte das sein geliebtes Haus verkauft wird und er davon ausgegangen ist, das sie dort wohnen bleibt und zum Leben ja den Unterhalt von meinem Bruder erhält?
Berliner Testament. Alleinerbin will Haus verkaufen und Geld auf die Enkel aufteilen. Gehen die Kinder als genannte Schlusserben leer aus?
erbrecht