Rücktritt Übernahme Einbauküche?
Hallo zusammen,
ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Ich ziehe um und sollte die EBK der Vormieterin übernehmen. Das war mündlich bei der Besichtigung abgemacht (Vermieter war leider nicht anwesend). Sonst wurde es in den Chatverläufen der Immobilienplattform/WhatsApp auch nochmal besprochen, allerdings nicht genau mit Preis, aber die Zustimmung der Übernahme generell.
Nun hat die Vormieterin eine Woche vor der Wohnungsübergabe angerufen, dass sie nun die Küche doch mitnehmen will.
Meine Frage also: ist das überhaupt rechtens, dass sie mir noch absagt? Sind die Chatverläufe genug um als Kaufvertrag geltend gemacht zu werden?
Danke im Voraus!
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