Hallo,

Ich habe folgendes Problem.

Ich habe eine Wohnung mit Stellplatz in der Garage gemietet. Haus und Garage sind über eine private Zufahrt erreichbar.

Es handelt sich um eine Doplelgarage, deren 1 Hälfte dem Vermieter gehört. Dieser nutzt seine Hälfte als Lagerraum.

Jetzt gibt es Stress, da ich 1. vorher immer im Hof parken durfte, da die Einfahrt in die Garage sehr eng ist, mein Auto theoretisch in diecGarage passt, aber durch sein Gerümpel 1. Nicht aussteigen könnte und 2. keinerlei rangiermögluchkeiten habe.

Seit Neustem darf ich nicht mehr im Hof parken und er hat die Einfahrt zum Grundstück mit einem Parkpfosten blockiert.

Er ist der Meinung, da ich nicht in der Garage parken kann, weil mein Auto nicht reinpasst, darf er das und auch seine Besucher dürften daher die Einfahrt zu meinem Stellplatz in der Garafe blockieren. Besucher, die zu ihm kommen dürfen im Hof parken, ich aber hätte keinen Anspruch darauf, obwohl ich vorher durfte.

Darf er einfach die Zufahrt zum Grundstück blockieren, obwohl ich einen Garagenstellplatz habe und wegen seinem Gerümpel nicht einparken kann?