Ich plane eine Abschlussparty, bei der ausschließlich eingeladene Gäste kommen dürfen, also eine private Feier. Nun möchte ich allerdings zur Kostendeckung (DJ, Location, Getränke, ...) Eintritt verlangen.
Laut Paragraf 15 Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) muss man ein Gewerbe anmelden, sofern eine Einkünfteerzielungsabsicht besteht, was bei mir nicht der Fall ist.
Laut diesem Paragraf bin ich also kein Gewerbe, gibt es andere Gesetze oder andere Regeln, die es mir trotzdem verbieten auf einer privaten Feier Eintritt zu verlangen?