Hallo,

Nach einem Hausverkauf ist der Käufer mittlerweile 30 Tage im Verzug. Die Forderung der Verzugszinsen wurde schriftlich gestellt. Laut Notarvertrag soll die Schlüsselübergabe nach erfolgter Kaufpreis zahlung folgen. Müssen wir den Schlüssel übergeben wenn der "reine" Kaufpreis bezahlt ist? Oder dürfen wir den so lange behalten bis auch die Verzugszinsen beglichen sind?

Danke