Es wird mit Sicherheit ein Urteil geben, dass über diesen Sachverhalt schon einmal entschieden hat. Du müsstest einfach einmal in juris oder anderen Rechtsportalen recherchieren. Ich persönlich würde dir aber auch dazu raten einen Anwalt für Familienrecht zu kontaktieren.
Ich würde auch im Ursprungsvertrag nachschauen, ob der Rabatt Vertragsbestandteil war. Ist dem nicht so, hast du meiner Meinung nach schlechte Karten, da die Kosten die selben sind und lediglich der Nachlass weggefallen ist.
@billy: Sehr gut beschreiben. Daumen hoch!
Vielleicht interessant für alle die vor gleichen oder ähnlichen Problemen stehen: Immobilienkaufverträge vor Unterzeichnung immer fachmännisch prüfen lassen! Es können sich Fallstricke oder Lücken im Vertrag befinden. In meinem Fall war es leider so. Zum Glück habe ich meinen Vertrag vor Unterzeichnung hier von einem Fachanwalt prüfen lassen: https://www.yourxpert.de/immobilienkaufvertrag-pruefen.
Der Anwalt hat meinen Vertrag angepasst und mich kompetent beraten.
Rechtlich alles in Ordnung, sofern du die Einnahmen bei deiner Steuererklärung angibst!
Kann er nicht, das Geld ist dir sicher!
AGB müssen, damit sie wirksam werden
1. dem Kunden (Privatperson) in zumutbarer Weise in Kenntnis gesetzt werden
2. durch den Kunden (Privatperson) ausdrücklich zugestimmt werden
Für mich stellt sich die Frage, ob überhaupt ein Kaufvertrag zustande kam oder ob es nicht an den übereinstimmenden Willenserklärungen scheiderte!?
Es stellt sich die Frage, ob ein Kaufvertrag überhaupt zu Stande kam. Meiner Ansicht nach scheidert es an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen.