Scheidung - Zugewinnausgleich

Wir trennen uns, unter anderem weil mein Mann nur noch Computerspiele spielt und deshalb zuletzt mehrere Jobs verloren hat. Jetzt wurde von seitens seiner Anwaeltin Zugewinnausgleich anhaengig gemacht. Ich habe nach der Trennung einen Kredit aufgenommen. Unser Sohn lebt bei mir (Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei mir). Mein Mann arbeitet weiterhin nicht, sondern bezieht von mir Trennungsunterhalt, er ist nicht arbeitssuchend gemeldet und hat sich bislang auch nicht um eine Anstellung bemüht.

Ich stosse finanziell und emotional an meine Grenzen dabei mich nicht gut um meinen Sohn zu kuemmern, gleichzeitig arbeiten zu gehen, um meinen Sohn und mich zu finanzieren um meinem Mann Trennungsunterhalt zu zahlen.

Meine Eltern sind zu mir gezogen, sie kuemmern sich mit mir um unseren Sohn (2,5 Jahre). Meine Eltern habe ihr Haus verkauft, dieses Vermoegen sowie ein Grossteil ihrer Ersparnisse flossen in einen Hauskauf in der Naehe meines Arbeitsplatzes. Ich habe ebenfalls einen Kredit fuer die Immobilie (nach der Trennung, vor dem Zugang des Scheidungsantrags) aufgenommen. Wir wohnen gemeinsam in dem Haus. Als Eigentuemer sind meine Eltern eingetragen. Den Kreit zahle ich ab, die monatlichen Raten entsprechen der Hoehe einer Miete fuer eine Wohnung hier.

Ich habe den Kredit nicht aufgenommen um den Zugewinn meines Mannes zu schmälern. Mein Mann moechte mich "fianziell, emotional, sozial und beruflich ruinieren" waren seine Worte. Der Kredit war eine Existenzsicherung fuer unseren Sohn und mich, ich haette meine Job kuendigen muessen waeren meine Eltern nicht zu mir gezogen, dann haette ich ihm schon keinen Unterhalt mehr zahlen koennen…

Gibt es Urteile oder Argumentationen mit denen auch ein Kredit der nach der Trennung aufgenommen wird zumindest zum Teil in die Berechnung des Zugewinnausgleichs eingebunden wird. Zum Zeitpunkt als der Kredit aufgenommen wurde hatte mein bald-Ex-Mann gesagt dass er auf Zugewinn verzichten wird und das von mir erworbene Geld unserem Sohn und mir zur Verfuegung stehen wird. Jetzt da er das Ende des Trennungsunterhalts befuerchtet benoetigt er Geld aus einer neuen Quelle.

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Es wird mit Sicherheit ein Urteil geben, dass über diesen Sachverhalt schon einmal entschieden hat. Du müsstest einfach einmal in juris oder anderen Rechtsportalen recherchieren. Ich persönlich würde dir aber auch dazu raten einen Anwalt für Familienrecht zu kontaktieren.  

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Ich würde auch im Ursprungsvertrag nachschauen, ob der Rabatt Vertragsbestandteil war. Ist dem nicht so, hast du meiner Meinung nach schlechte Karten, da die Kosten die selben sind und lediglich der Nachlass weggefallen ist. 

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Vielleicht interessant für alle die vor gleichen oder ähnlichen Problemen stehen: Immobilienkaufverträge vor Unterzeichnung immer fachmännisch prüfen lassen! Es können sich Fallstricke oder Lücken im Vertrag befinden. In meinem Fall war es leider so. Zum Glück habe ich meinen Vertrag vor Unterzeichnung hier von einem Fachanwalt prüfen lassen: https://www.yourxpert.de/immobilienkaufvertrag-pruefen.

Der Anwalt hat meinen Vertrag angepasst und mich kompetent beraten.

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Rechtlich alles in Ordnung, sofern du die Einnahmen bei deiner Steuererklärung angibst!

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AGB müssen, damit sie wirksam werden

1. dem Kunden (Privatperson) in zumutbarer Weise in Kenntnis gesetzt werden

2. durch den Kunden (Privatperson) ausdrücklich zugestimmt werden

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Für mich stellt sich die Frage, ob überhaupt ein Kaufvertrag zustande kam oder ob es nicht an den übereinstimmenden Willenserklärungen scheiderte!?

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Es stellt sich die Frage, ob ein Kaufvertrag überhaupt zu Stande kam. Meiner Ansicht nach scheidert es an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen.

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