Zum Thema Firmenwagen und Zuzahlung hätte ich eine Frage. Der BFH hat am 30.11.2016 eine Entscheidung getroffen (VI R 2/15, VI R 49/14. Danach können Zuzahlungen vom Geldwerten Vorteil abgezogen werden. Als Zuzahlung wird neben den Krafstoffkosten oder Garagenkosten auch die Leasingrate gesehen.