Ratenzahlung
Kurz gesagt ja da kommt etwas auf dich zu und das wird nicht positiv sein, da du eine Straftat begangen hast.
Du bist momentan, bis zur Bezahlung nur Besitzer, Eigentümer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der/die mit dem du eine Ratenzahlung vereinbart hast. Heist du hast etwas verkauft was nicht dein Eigentum ist.
Wenn du die Raten weiter zahlst sollte es kein Problem sein, aber wenn du es nicht tust hast du ein Problem.
Schau mal hier ...
https://mobile.twitter.com/DHLPaket/status/333964813858390016
Ich würde dir empfehlen einem Lohnsteuerhilfeverein beizutreten bzw zur Rate zu ziehen.
Ich habe die Erklärung für meine Ausbildung nachträglich gemacht und einiges an Geld wiederbekommen. Aber wirklich gut beraten kann dich da nur so ein Verein. Mir hat die VLH sehr gut geholfen.
Das ist Betrug, am besten direkt zur Polizei (mit Beweisen) die nehmen die Anzeige auf.
Polizei einschalten und am besten Beweise dafür haben.
Die Polizei kannst du dafür ruhig "belästigen" denn diese sind dafür verantwortlich. Und müssen ja auch ein Protokoll schreiben warum sie da ständig hin müssen.
Auserdem solltest du Störungen nach Art und Ausmaß und die genaue Uhrzeit und Dauer der Störungen in einem „Lärmprotokoll“ schriftlich fest halten und diese Angaben nach Möglichkeit von mitanwesenden Zeugen gegenzeichnen lassen.
Auf der Grundlage der so gesicherten Beweise kannst du den Nachbarn schriftlich zur Unterlassung der andauernden Ruhestörung auffordern, und gerichtliche Schritte für den Fall der Zuwiderhandlung ankündigen. (Rechtsschutzversicherung wäre gut)
Schau mal hier...
https://www.ra-kotz.de/wochenendhaus.htm
Diensthaftpflichtversicherung nennt sich diese.
Schau mal hier ...
https://www.bundesfinanzportal.de/kosten-fuer-privatdetektiv-oft-steuerlich-absetzbar/
https://steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/detektiv-von-der-steuer-absetzen
Erbt man während man Hartz IV bezieht, gilt es als Einkommen. Dann rechnet das Jobcenter kleinere Geldbeträge auf die Hartz-IV-Leistung an und zieht sie davon ab. Größere Beträge können dazu führen, dass man seine komplette Hartz-IV-Leistung verliert. Dann muss man das Erbe erst aufbrauchen, bevor man erneuten Anspruch auf Hartz IV hat.
In jedem Fall muss man eine Erbschaft beim Jobcenter angeben. Wer sie verheimlicht, riskiert, sanktioniert zu werden.
Schaut mal hier nach, was für euch passt ...
https://www.krankenkassen.de/meine-krankenkasse/krankenversicherung-eu/
Also, es ist dein Haus, ihr habt keinen Vertrag miteinander. Heist du hast das Recht sie raus zu schmeißen. Und wie will sie für das Kind sorgen, wenn sie nicht mal für sich selbst sorgen kann. Zumal das was sie macht Erpressung ist.
Rede mit deinem Kind offen darüber, Kinder sind nicht dumm. Erzähle ihr was los ist und sie wird es verstehen, egal was die Mutter ihr eingeimpft hat. Zumal ihr beide ja das Sorgerecht sowie Aufenthaltsbestimmungsrecht haben müsstet.
Und am besten einen Anwalt suchen (in der Hoffnung du hast eine Rechtsschutzversicherung)
Ihr habt, wenn auch online bestellt, einen Vertrag abgeschlossen und in diesem steht alles drin zwecks Widerrufsfrist. Einfach mal rein sehen, wie lange die ist.
Wenn du kein Bafög mehr bekommst, da du das Studium abbrichst, kannst du auch Wohngeld beantragen bzw bei Arbeitsamt um Aufstockung bitten. Einfach mal google welche der Varianten da für dich am besten passen würde.
Vertriebsinnendienst
Derjenige welcher gefahren ist, ist auch für die Bezahlung des Schadens haftbar zu machen.
Du musst dafür einen Antrag stellen und diesen sehr gut begründen am besten mit einem Schreiben vom Arzt deines Vertrauens.
Die Haarentfernung erfolgt ja bei dir dann nicht aus ästhetischen, sondern aus gesundheitlichen Gesichtspunkten. Gab diesbezüglich schon einige Urteile zugunsten der Patienten.
Wenn auf dem Parkautomaten drauf stand das man täglich zwischen 8 und 18 Uhr ein Ticket ziehen muss, dann zählt dazu auch der Sonntag. Nicht in jeder Parkzone ist das Parken am Wochenende kostenfrei.
In Deutschland wird ein Pflichtverteidiger dann beigeordnet, wenn der Betroffene selbst noch keinen Verteidiger gewählt hat, das Gesetz aber vorsieht, dass der Betroffene einen Verteidiger haben muss. Der Pflichtverteidiger kommt also immer dort ins Spiel, wo eine Verteidigung durch den Betroffenen selbst schwierig oder nicht empfehlenswert ist, der Betroffene dies aber selbst nicht zwingend erkennt. Dabei ist wichtig, dass auch ein bereits gewählter Wahlverteidiger als Pflichtverteidiger beigeordnet werden kann. (wie bei dir)
Ein Pflichtverteidiger ist keinesfalls ein Anwalt zweiter Klasse. Dennoch kommt es leider oft vor, dass Pflichtverteidiger aufgrund von Gebührenunterschieden weniger Engagement in die Strafverteidigung stecken. Das heißt aber nicht das sie nur nach der Pfeife des Richters und/oder der Staatsanwaltschaft tanzen.