Antwort
Ich würde die Nutzfläche vom Dachboden und dem Keller auf jeden Fall angeben und zugleich, wie´s genutzt wird (gewerbliche Abstellfläche-Lager- oder auch privater Speicher. Dann entscheidet das Finanzamt, ob die Fläche zur Wohn/Nutzfläche zählt. Gut ist auch, wenn man Pläne, oder eine Flächenberechnung vom Architekten mitschickt.