Ich würde die Nutzfläche vom Dachboden und dem Keller auf jeden Fall angeben und zugleich, wie´s genutzt wird (gewerbliche Abstellfläche-Lager- oder auch privater Speicher. Dann entscheidet das Finanzamt, ob die Fläche zur Wohn/Nutzfläche zählt. Gut ist auch, wenn man Pläne, oder eine Flächenberechnung vom Architekten mitschickt.
Wenn das Haus bisher als Kindergarten genutzt wurde, dann ist sicherlich bisher kein Einheitswert festgesetzt worden. Nutzt Du das Haus aber jetzt als Einfamilienhaus, es hat nur 1 abgeschlossene Wohnung und die Wohnfläche ist über 220 qm, dann wird der Einheitswert im Sachwertverfahren mit dem umbauten Raum ermittelt. Um die zu erwartende Grundsteuer in Erfahrung zu bringen, musst Du beim Finanzamt Bewertungsstelle nachfragen. Die werden Dir eine Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts zuschicken und erst nachdem Du ihnen diese und die erforderlichen Unterlagen (Kubatur) zurückgeschickt hast, wird ein Einheitswert festgestellt. Mit dem Einheitswert wird ein Grundsteuermessbetrag festgesetzt (beim Einfamilienhaus ist der 2,6 1/10000 für die ersten 75.000 DM und dann 3,5 1/10000 des Einheitswerts) Dieser Bescheid geht auch an die Gemeinde und die errechnet daraus, je nach Hebesatz, die Grundsteuer.