Allgemeinstrom Mietwohnungen bei 2 Parteien?
Hallo zusammen,
wir wohnen seit 1.1.2019 in einer Mietswohnung (In dem Haus wohnen insgesamt mit uns 2 Parteien).
Jetzt haben wir festgestellt, dass es nur 2 Stromzähler gibt. Einen für uns, und einen für die Einliegerwohnung. Der komplette Allgemeinstrom (Treppenbeleuchtung usw.) läuft komplett über unseren Zähler, für den wir einen eigenen Stromliefervertrag mit unserem Anbieter unterhalten. Ist das rechtens?
Mietrecht